Kosten

Steuerbefreiung

Zuschüsse

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Möchten Sie eine Veranstaltung, die genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist? Kein Problem! Eine Mail genügt und ich erstelle mit Ihnen ein maßgeschneidertes Gesundheits-Konzept. Je nach Zeit und finanziellem Budget lassen sich Aktionen in allen Bereichen realisieren.

Zuschüsse für Gesetzlich Versicherte

Gesetzlichen Krankenkassen erstatten i.d.R. einen Teil der Kosten für eine Ernährungstherapie (§43 SGB V), wenn eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung vorliegt und der Leistungserbringer bestimmte Voraussetzungen erfüllt.
Meine Leistungen sind von den gesetzlichen Krankenkassen anerkannt und werden bezuschusst.

Zuschüsse für Privat Versicherte

Privatversicherung: Die Kostenübernahme ist abhängig von Ihrer Tarifvereinbarung Erkundigen Sie sich vorab, wenn eine Kostenbeteiligung für Sie entscheidend ist.

Zuschüsse für Betriebe, Ämter, Vereine, Unternehmen

Sicher wissen Sie, dass Arbeitgeber pro Mitarbeiter und Jahr bis zu 600 Euro für Maßnahmen zur Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) steuerfrei ausgeben können? Die Steuerbefreiung regelt §3 Nr. 34 EStG. Finanzämter orientieren sich an den Qualitätskriterien der Krankenkassen (Leitfaden Prävention: Krankenkassen bezuschussen Ernährungsaktionen für Unternehmen im Rahmen der §20 und 20a SGB V.

Allgemeine Informationen zur BGF finden Sie auf der Internetpräsenz des Bundesministeriums für Gesundheit.

Kosten

Kosten pro Vortrag/60 Minuten: 189.-€ zzgl. Fahrtkosten
Preise für Workshops, Koch-Events und Seminare kalkuliere ich je nach Aufwand.
Gerne erstelle ich Ihnen ein Angebot.

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